Fehlende GEMA-Setlists bis zum 30. November 2026 einreichen
Die GEMA weist darauf hin, dass für zahlreiche Live-Veranstaltungen noch keine Setlists (Musikfolgen) eingereicht wurden. Musikvereine werden daher gebeten, fehlende Setlists bis spätestens 30. November 2026 nachzureichen.
Die Einreichung der Setlists ist erforderlich, damit die aufgeführten Musikwerke den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern korrekt zugeordnet und entsprechend vergütet werden können.
Mögliche Nachberechnung bei fehlenden Setlists
Werden für eine Veranstaltung keine Setlists eingereicht, kann dies zu einer Nachberechnung durch die GEMA führen. Dabei ist ein Aufschlag auf den entsprechenden Tarif möglich. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten alle noch ausstehenden Musikfolgen fristgerecht eingereicht werden.
Wer ist für die Einreichung zuständig?
Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Einreichung der Setlist verantwortlich. Wird eine Musikkapelle für einen Auftritt engagiert, liegt die Verantwortung somit beim Veranstalter. Die Musikkapelle muss diesem jedoch die Angaben zu den gespielten Musikstücken zur Verfügung stellen.
Die Einreichung kann direkt über das Online-Portal der GEMA oder mithilfe einer Excel-Vorlage erfolgen, die im GEMA-Portal zum Download bereitsteht.
Alternativ können Veranstaltende über die Veranstaltungsübersicht einen Einreichungslink anfordern und diesen mit bereits vorausgefüllten Daten an die auftretenden Musikerinnen und Musiker weiterleiten. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten die Veranstaltenden automatisch eine Bestätigung.
Weitere Informationen und eine Anleitung zur Einreichung der Setlists finden Sie auf der Website der GEMA.