Zuschüsse
Antragsstellung über das Online-Portal der Bayerischen Musikrates - Stichtag: jeweils am 31. Oktober
Seit dem Jahr 2022 sind die Zuschussanträge ausschließlich über das Online-Portal möglich.
Zum Zuschussportal
Wichtig bei der Anmeldung: In dem Feld "Benutzername (E-Mail)" muss die E-Mail-Adresse eingetragen werden, die auch in der Verwaltungssoftware beim ersten Vorsitzenden hinterlegt ist! Alternativ können Sie hier auch die Vereins-ID eingeben, die Sie der ASM-Vereinsverwaltung in Ihren Stammdaten entnehmen können. Bei der Anmeldung kann dann (falls das Passwort nicht bereits bekannt ist) einfach auf "Passwort vergessen?" geklickt werden, und das Passwort wird an diese E-Mail-Adresse geschickt.
Zur Bedienung des Zuschussportals haben wir in den FAQ's bereits die wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.
Zu den FAQ's
Ferner bietet Ihnen das nachfolgende Video einen ersten Einblick in das Portal mit seinen Möglichkeiten sowie seiner Bedienung und Anwendung:
Zuschuss für staatlich anerkannte Dirigenten
ASM-Mitgliedsvereine, deren Dirigent/Dirigentin die staatliche Anerkennung als Leiter/in im Laienmusizieren besitzt, oder staatlich anerkannten Dirigenten gleichgestellt ist (z.B. Studium Musikhochschule etc.) und das Orchester mindestens 12 Monate leitet, können eine Aufwandsentschädigung für Dirigenten beantragen.
Der Antrag muss über das Zuschussportal bis zum 31.10. jeden Jahres eingereicht werden.
Zuschüsse für Instrumente und Noten
Instrumente:
Grundsätzlich können nur sogenannte Mangelinstrumente bezuschusst werden.
Für Jungmusiker:innen bis 18 Jahren sind grundsätzlich alle Instrumente förderfähig (privat oder vereinseigen)
Bezuschusst werden nur Neuinstrumente mit Rechnung ausgestellt im Zuschussjahr (derzeit im Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023)
Noten:
Bezuschusst wird der Kauf von Noten für Orchester-Besetzung (keine Ensemblenoten oder D-Literatur)
Instrumente und Noten:
Der Antrag muss über das Zuschussportal bis zum 31.10. jeden Jahres eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen: (diese müssen über das Zuschussportal hochgeladen werden)
- vollständig ausgefüllter und digital signierter Zuschussantrag
- Rechnung (Rechnungs-Datum im Zeitraum vom 01.11.2022 bis 31.10.2023)
- Bindungsvereinbarung (bei Privatinstrumenten)
- Nutzungsvereinbarung (bei vereinseigenen Instrumenten)
- Bezahltnachweis
Jungbläserzuschuss
Die Gewährung des Jungbläserzuschusses kann nicht mehr automatisch und pauschal erfolgen, sondern muss beantragt werden. Dabei muss mit dem Antrag nachgewiesen werden, dass zuschusswürdige Kosten in den genannten Förderkategorien entstanden sind. Der Antrag muss über das Zuschussportal bis 31.10. jeden Jahres eingereicht werden.
Förderung von Musikerheimen
Über die Regierung von Schwaben können vom "Kulturfonds Bayern" Fördermittel für den Bau von Musikerheimen beantragt werden.
Die Antragsfrist ist der 1.Oktober für Maßnahmen im darauffolgenden Jahr.
Bei Antragstellung empfiehlt es sich, vorab Kontakt aufzunehmen:
Regierung von Schwaben
Frau Michaela Schmidt
Fronhof 10
86145 Augsburg
Tel.:0821/327-2425
E-mail: michaela.schmidt@reg-schw.bayern.de
Im nachstehenden Flyer finden Sie Informationen zum "Kulturfonds Bayern"