Ausfüllanleitungen für KSK-Fragebögen



Zur Feststellung einer möglichen Abgabepflicht verschickt die Künstlersozialkasse (KSK) Formulare an zahlreiche Musikvereine. Seit dem 1. Januar 2021 können Vereine wieder einer Einzelprüfung unterzogen werden.

Die Fragebögen müssen ausgefüllt an die Künstlersozialkasse zurückgeschickt werden. Leider sind die Fragebögen nicht in allen Teilen selbsterklärend und oft nicht verständlich. Der Bayerische Blasmusikverband unterstützt betroffene Musikvereine beim Ausfüllen dieser Formulare mit nachfolgenden Ausfüllanleitungen:

Wer mit einer Prüfung konfrontiert ist, sollte sich also das Musterformular von der BBMV-Webseite herunterladen und sich ggf. auch direkt mit der zuständigen Verbandsgeschäftsstelle in Verbindung setzen.

Zudem verweisen wir auf den Bericht zur KSK-Thematik in der November-Ausgabe der "Blasmusik in Bayern (Seite 18 ff), den Sie hier auch digital nachschlagen können.